Schulsozialarbeit an der Marianne-Brandt-Oberschule

Die Schulsozialarbeit an der Marianne-Brandt-Oberschule unterstützt vor allem die Schülerinnen und Schüler am Lern und Lebensort Schule. Aktuell sind das etwa … Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren, denen wir bei den unterschiedlichsten Themen und Fragen des Erwachsenwerdens zur Seite stehen. Hierbei steht die Überwindung sozialer und individueller Benachteiligungen im Vordergrund unserer Arbeit.

Dabei bedienen wir uns den unterschiedlichsten Methoden und Verfahren. Individuelle, persönliche Beratungsgespräche gehören ebenso zu unserem Angebot wie die Unterstützung bei der Suche nachspeziellen, außerhalb der Schule gelegenen Einrichtungen. Gern organisieren und gestalten wir auch Klassenprojekte und Gruppenarbeiten zu verschiedenen Themen, wie Suchtprävention oder Mobbing.


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  • Freiwilliges, unab­hängiges Angebot
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  • Beratung und Beglei­tung von Schüler­innen und Schülern
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  • Konflikt­vermittlung zwischen verschie­denen Akteuren

Zur besseren Unterstützung der Kinder und Jugendlichen arbeitet die Schulsozialarbeit auch eng mit dem Lehrerteam sowie den Eltern zusammen. Hierbei ist es uns wichtig, unter Beachtung des Datenschutzes, mit externen Kooperationspartnern und Einrichtungen, bspw. Erziehungsberatungsstellen und dem Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes, zusammenzuarbeiten.



Sprechzeiten

Montag 8:00 – 15.00 Uhr
Dienstag 8:00 – 15.00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 15.00 Uhr
Freitag 8:00 – 15.00 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung

„Nicht der Wind, sondern das Segel bestimmt die Richtung“
Chinesisches Sprichwort


Anfahrt


Ein Foto der Ansprechpartnerin der Schulsozialarbeit im Oberschulbereich der Annenschule.

Kontakt

Frau Ernhuber
Schulsozialarbeiterin

Marianne-Brandt-Oberschule / Schulsozialarbeit
Vettersstraße 34
09126 Chemnitz

  Telefon: 0371 3 35 65 25-17  | 0160 93 94 20 68
  E-Mail: ssa-mbos@kjf-online.de

Internetpräsenz der Schule: www.annenschule.de


Förderer

Ein Logo des Sächsischen Landtags.

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.